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Jugendordnung

Jugendordnung

§1 Name und Mitgliedschaft
Die Jugend des Schützenverein Klecken von 1924 e.V. umfasst alle Vereinsmitglieder bis zum 21. Lebensjahr, sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugend.
§2 Grundsätze
Die Jugend im Schützenverein Klecken von 1924 e.V. bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Sie ist parteipolitisch neutral und tritt für religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.
§3 Zweck
Die Jugend im Schützenverein Klecken von 1924 e.V. will
a) durch die Jugendarbeit in unterschiedlichen Sparten den jungen Menschen im Verein ermöglichen in zeitgemäßen Gemeinschaften Wettkampf- und Breitensport sowie musikalisches Brauchtum zu pflegen
b) die Jugendlichen zur kritischen Auseinandersetzung mit ihrer Situation und ihren Aufgaben in der modernen Gesellschaft befähigen und zu sozialem Engagement anregen
c) durch Begegnungen und Wettkämpfe mit anderen Jugendgruppen die Bereitschaft zur Verständigung wecken
d) mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen zum Wohl der Jugend zusammenarbeiten
§4 Organe
Die Organe der Jugend im Schützenverein Klecken von 1924 e.V. sind
– die Jugendleitung
– die Jugendvollversammlung
– die Jugendsprecher
§5 Jugendleitung
Die Jugendleitung wird vom Vereinsvorstand benannt und in der Generalversammlung bestätigt. Sie führt die Jugend des Schützenverein Klecken von 1924 e.V.
§6 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das höchste Organ der Jugend im Schützenverein Klecken von 1924 e.V. Ihr gehören alle Jugendlichen an. Eine ordentliche Jugendvollversammlung findet jährlich und vor der Generalversammlung statt. Sie ist zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Zur Bekanntgabe genügt ein Aushang im Schützenhaus. Eine außerordentliche Jugendvollversammlung ist auf Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder einzuberufen. Die Jugendvollversammlung wird vom Jugendleiter des Schützenverein Klecken von 1924 e.V. geleitet.
Aufgabe der Jugendvollversammlung
– eventuelle Wahlen von Jugendsprechern
– die Jugendvollversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig
-bei Wahlen und Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Jugendlichen
– aktives Wahlrecht haben alle Jugendlichen ab dem 12.Lebensjahr
§7 Jugendsprecher
Es gibt einen Jugendsprecher / eine Jugendsprecherin.
Die Aufgabe des Jugendsprechers ist die Interessenvertretung der Jugendlichen gegenüber der Jugendleitung, die Darstellung der Jugend im Schützenverein Klecken von 1924 e.V. in der Öffentlichkeit und die Freizeitgestaltung in Zusammenarbeit mit dem Jugendleiter.
Die Wahl der Jugendsprecher erfolgt alle 2 Jahre, oder wenn die Vollversammlung vorzeitige Neuwahlen beschließt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wählbar ist jeder Jugendliche ab dem 12. bis zum 21. Lebensjahr.
Ein Jugendsprecher scheidet aus dem Amt aus nach Ablauf der Amtszeit, durch Wahl und Ernennung zur Jugendleitung, Wechsel in die Damen- bzw. Schützenabteilung, Austritt aus dem Verein, Rücktritt.

Klecken, den 14.März 2020
Andrea Henning, Jugendleiterin

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