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Generalversammlung

Einladung zur G E N E R A L V E R S A M M L U N G 2 0 2 6

Freitag, den 27. Feb. 2026, 19:30 Uhr im Schießstand, Schützenweg 11

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

im Namen des Vorstands lade ich Euch zur diesjährigen Generalversammlung herzlich ein und bitte um rege Beteiligung,
damit alle Beschlüsse von der Mehrheit der Mitglieder getragen werden.

TAGESORDNUNG

  1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Gedenken des im letzten Jahr verstorbenen Mitglieds
  3. Genehmigung des Protokolls der Generalversammlung 2025
  4. Jahresberichte
  5. des 1. Vorsitzenden b. der Schatzmeisterin
  6. des Sportleiters d. der Jugendsportleiterin
  7. der Damenleiterin f. der Spielmannszugleiterin
  8. des Pistolengruppenleiter h. des Festausschussleiter
  9. Bericht der Kassenprüfer / Antrag auf Entlastung der Schatzmeisterin
    und des Vorstands
  10. Mitgliederbewegung, Beschlussfassung zur Mitgliederbewegung und Neuaufnahmen im Jahr 2025
  11. Beitragsfestsetzung, Beschluss über die Beitragsordnung 2026, mit den jeweiligen Beiträgen und den aufgeführten erforderlichen Umlagen für das Jahr 2026, siehe hierzu die Anlage der Einladung
  12. Wahlen und Ernennungen
    a) Spielmannzugleiter/in   b) Jugendleiter/in   c) Schriftführer/in   d) 2.stellv. Sportleiter/in   e) 3. stellv. Sportleiter/in
    f) 1. Kommandeur/in   g) 1. Standmeister/in   h) 2. Standmeister/in   i) 3. Standmeister/in   j) 2. Kassenprüfer/in
  13. Ernennung von Ehrenmitgliedern gem. §7 unserer Satzung
  14. Erörterung mit Beschlussfassung, ob die Schützendamen gleichberechtigt wie die Schützen die Möglichkeit erhalten, um die Würde des Hauptkönigs zu schießen
  15. Veranstaltungen 2026
  16. Verschiedenes

Anträge, die auf der GV 2026 behandelt werden sollen, müssen spätestens 8 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.